Teilnahmebedingungen
Das Durchschnittsalter des Quartetts darf nicht über 30 Jahren liegen.
Die Quartettmitglieder müssen ein Hochschulstudium an einer in- oder ausländischen Hochschule oder eine vergleichbare Ausbildung nachweisen. Ersatzweise kann der Nachweis künstlerischer Tätigkeit anerkannt werden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Über die Zulassung zum Wettbewerb entscheidet die Jury. Jeder Teilnehmer, der zum Wettbewerb zugelassen wird, erhält bis zum 25. Juli 2010 eine schriftliche Bestätigung der Zulassung.
Die Teilnehmergebühr beträgt EUR 50,00. Diese ist nach Bestätigung der Zulassung zur Teilnahme bis spätestens 2. August 2010 spesenfrei für den Empfänger einzuzahlen:
Empfänger: Stadt Weiden - Max-Reger-Tage
Konto 100 040
Sparkasse Oberpfalz Nord
Bankleitzahl 753 500 00
IBAN: DE 50 75 35 000 000 00 100 040
BIC: BYLADEM1WEN
Verwendungszweck: Wettbewerb Max-Reger-Tage, Name des Quartetts
Die Teilnehmergebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.
Der Veranstalter trägt die Kosten für die Übernachtungen ab dem 3. Durchgang in einem von ihm gewählten Hotel. Verpflegung und Fahrtkosten zahlen die Teilnehmer selbst.
Der Veranstalter des Wettbewerbs ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs akustisch und optisch aufzuzeichnen und zur Propagierung des Wettbewerbs zu verwenden. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer entstehen hieraus keine Vergütungsansprüche.
Die Preisträger verpflichten sich, ohne Honorar an dem Preisträgerkonzert mitzuwirken.
Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit den Bedingungen des Wettbewerbs einschließlich der Bedingungen des Wettbewerbsablaufs und des Pflichtprogramms einverstanden.

